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Anrechnung

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Anrechnung au?erhochschulisch erworbener Vorleistungen und beruflicher Kompetenzen

im Studiengang: Betriebswirtschaft in berufsbegleitender Form (B.A.)

Lassen Sie sich Ihre im Vorfeld erbrachten Leistungen auf den Studiengang Betriebswirtschaft in berufsbegleitender Form (B.A.) anrechnen! Dabei gibt es sowohl individuelle bzw. pauschale Anrechnungsm?glichkeiten.

Pauschale Anrechnung

Leistungen aus Fort- und Weiterbildungsqualifikationen k?nnen z. Teil pauschal - d. h. in der Regel ohne Einzelfallprüfung - angerechnet werden. Dies sind:

  • gepr. BetriebswirtIn (IHK)
  • gepr. WirtschaftsfachwirtIn (IHK)

Bei erfolgreichem Abschluss der o. g. beruflichen Aufstiegsqualifikationen auf Bachelorniveau (siehe Grafik) k?nnen Sie sich bis zu 9 Module aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft pauschal anrechnen lassen. Auch eine Anrechnung mehrerer Fort- und Weiterbildungen ist m?glich. Eine Information dazu, welche Module das konkret betrifft, finden Sie in der ?bersicht zu den pauschal anrechenbaren Leistungen. Sofern eine von Ihnen absolvierte Fort- oder Weiterbildung hier nicht gelistet ist, besteht die M?glichkeit einer individuellen Prüfung der Anrechnung. Nutzen Sie also die Chance und lassen auch alle anderen Aus- und Fortbildungsabschlüsse der IHK, wie z. B. den gepr. HandelsfachwirtIn (IHK) individuell durch uns prüfen!

 

Individuelle Anrechnung

Inwieweit Ihre sonstigen Vorleistungen, Qualifikationen und Berufserfahrungen auf den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft B.A. angerechnet werden k?nnen, wird durch eine individuelle Prüfung entschieden.

 

Wir informieren Sie gern!

Wir teilen Ihnen gern mit, wie die Anrechnung Ihrer Leistungen vor Studienstart funktioniert und welche Unterlagen wir von Ihnen ben?tigen. Bitte setzen Sie sich dafür telefonisch oder per E-Mail mit uns in 中国足球彩票_足彩胜负14场-投注*官网.

Ihre Fragen zur Anrechnung beantwortet Ihnen gern

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Sandra Commichau
Projektmitarbeiterin Beratung zu F?rdermitteln und Anrechnung
Raum: Ga/1/002
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